Erste Dienste aus der Azure Deutschland Cloud buchbar

Sie steht sowohl, Privat- als auch Firmenkunden zur VerfĂŒgung. Wer sich auf die Testversion von Microsoft Azure Deutschland Cloud einlĂ€sst, bekommt ein Startguthaben von 170 Euro. Dort angelegte Anwendungen lassen sich nahtlos in ein kostenpflichtiges Abo ĂŒberfĂŒhren.

Microsoft bietet nun fĂŒr die Azure Deutschland Cloud und die Azure-IoT-Dienste nun wie angekĂŒndigt mit der Möglichkeit an, lediglich die laufenden Kosten zu bezahlen. Dazu stehen jetzt Testversionen bereit. Die Preview hatte Microsoft zur CeBIT im MĂ€rz verfĂŒgbar gemacht. FĂŒr die Registrierung wirbt Microsoft mit einem Startguthaben von 170 Euro. Im ersten Quartal 2017 soll dann auch Office 365 Deutschland verfĂŒgbar sein. Dynamics 365 Deutschland folgt dann in der ersten JahreshĂ€lfte 2017.

Die Abrechnung der Angebote erfolgt minutengenau. Berechnet wird jeweils die tatsĂ€chlich erfolgte Nutzung. Ein Mindestbetrag oder eine EinrichtungsgebĂŒhr werden nicht verlangt. Buchen können die Infrastruktur-, Plattform- und IoT-Dienste bei Microsoft Azure Deutschland sowohl GeschĂ€ftskunden als auch Privatnutzer. FĂŒr die Registrierung verlangt Microsoft lediglich eine gĂŒltige Mail-Adresse und die Kreditkartennummer. Firmenkunden können aber auch die Bezahlung ĂŒber Rechnung beantragen. Anwendungen, die in der Testversion angelegt werden, lassen sich laut Microsoft spĂ€ter problemlos in ein Bezahl-Abo ĂŒberfĂŒhren.

Mit dem Startguthaben könnten Firmen zum Beispiel einen Monat bis zu 14 virtuelle Computer, 40 SQL-Datenbanken oder eine SpeicherkapazitĂ€t von 8 TByte bereitstellen. Auch Web-Apps, mobile Apps und API-Apps ließen sich nutzen. Dasselbe gelte fĂŒr Big-Data-Anwendungen mit Machine Learning, Streaming Analytics und Hadoop. FĂŒr IoT-Apps ließen sich dafĂŒr etwa Funktionen fĂŒr die EchtzeitĂŒberwachung und die Anomalieerkennung entwerfen.

Azure Deutschland Cloud

Mit dem Angebot richtet sich Microsoft an GeschĂ€ftskunden in Deutschland, der EU sowie der EuropĂ€ischen Freihandelszone (EFTA). FĂŒr sie hat Microsoft extra ein “Datentreuhandmodell” eingerichtet. Dabei kontrolliert der DatentreuhĂ€nder den Zugang zu den Kundendaten. Derzeit ist das T-Systems International, eine Tochter der Deutschen Telekom, und damit ein Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland, das der deutschen Rechtsordnung unterliegt. So vermeidet Microsoft den Zugriff allzu neugieriger US-Behörden und ermöglicht es auch Firmen in regulierten Branchen, Anforderungen an Datenschutz und Datenspeicherorte nachzukommen.

Quelle: silicon.de